Für Bildungsurlaub gibt es in vielen Bundesländern fünf freie Tage extra. Viele trauen sich nicht, das gesetzliche Angebot auf Freistellung wahrzunehmen. Dabei sind die Hürden oft gar nicht so hoch.

Von Felix Klostermeyer, dpa

Seien es Workshop-Tage zum Thema Digitalisierung, ein Stressbewältigungskurs im Kloster oder eine Lernreise nach Albanien: Viele Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung zur persönlichen Weiterbildung.

Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die das regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr. Über die Regeln können sich Interessierte etwa auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation informieren.

Generell gilt für die Auswahl der Seminare: Die Bildungsangebote und Veranstalter müssen offiziell anerkannt sein. Sie können aber relativ unkompliziert online in diversen Datenbanken recherchiert werden.

Seminargebühren bezahlt der Arbeitnehmer

Die Kosten werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt: Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn auch für die Tage der Freistellung fort, der Arbeitnehmer übernimmt die Seminargebühren.

Die Entscheidung, welcher Weiterbildungskurs besucht werden soll, liegt beim Arbeitnehmer: “Es geht ja um persönliche Weiterbildung – jeder hat daher zum Beispiel auch das Recht auf politische Bildung”, sagt Renate Huppertz vom Lohmarer Institut für Weiterbildung. Ihrer Erfahrung nach treffen in der Regel auch von der beruflichen Tätigkeit entferntere Vorhaben auf Akzeptanz bei Arbeitgebern.

Sie empfiehlt hierzu: “Interessierte sollten sich zuerst online mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertraut machen.” Entscheidend sei hierbei übrigens im Zweifelsfall jenes Bundesland, in dem der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort, liegt.

Frühe Absprachen mit dem Arbeitgeber lohnen sich

Hat man ein interessantes Angebot gefunden, sei es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn einzureichen ist.

In jedem Unternehmen kann das Thema Bildungsurlaub ganz unterschiedlich gehandhabt werden – mal mehr, mal weniger offen. Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager hebt vor allem die Bedeutung sozialer und persönlicher Kompetenzen hervor, die Arbeitnehmer während eines Bildungsurlaubs erweitern können: “Anpassungsfähigkeit, Veränderungsbereitschaft und Orientierungswissen sind erlernbare Kompetenzen und innerhalb einer Transformation sehr wichtig.”

Bildungsurlaub heißt nicht automatisch Yoga-Retreat

Mögliche Vorbehalte auf Seiten der Arbeitgeber führt Renate Huppertz auf ein Missverständnis zurück: “Durch den Begriff des Bildungsurlaubs wird dem Konzept häufig fälschlicherweise ein freizeitorientierter Charakter zugeschrieben.” Dabei dürften praktische Übungen, wie beispielsweise Klettern oder Yoga, je nach Landesgesetz zumeist nur einen begrenzten Anteil ausmachen.

Huppertz versichert aber: “Wenn das gewählte Bildungsprogramm seriös ist und der Arbeitnehmer frühzeitig im Betrieb nachfragt, klappt es auch meistens.”

Bei Ablehnung kann sich Anspruch addieren

In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. Falls es also mit dem lebenslangen Lernen in einem Jahr nicht mehr klappt, gilt aber: In vielen Bundesländern können die Bildungsurlaubstage zweier Jahre gewissermaßen addiert werden.

Info-Web Weiterbildung

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